Verfassungsbeschwerde eingelegt
GFF und AK Zensus legen Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusvorbereitungsgesetz 2021 ein
Zum Ende letzten Jahres beschlossen Bundesregierung und Bundesrat eiligst eine Ergänzung des „Zensusvorbereitungsgesetzes 2021“ (ZensVorbG2021), die mit fast unmittelbarer Wirkung im Januar 2019 dazu führte, dass von allen in Deutschland bei den Meldeämtern registrierten Menschen umfassende persönliche Daten zentral bei den Statistikämtern von Bund und Ländern zusammengetragen worden sind. Diese Daten werden – anders als bei jeder Volkszählung, die dem Volkszählungsurteil vom 15.12.1983 gerecht werden will – nicht anonymisiert und sollen zwei Jahre lang dazu dienen, dass die Programmierer der Statistikbehörden (oder der angeheuerten privaten IT-Unternehmen!) diese Daten zum Testen ihrer Software für die in 2021 bevorstehende nächste Volkszählung („Zensus 2021“) benutzen können.
Dieses Vorgehen widerspricht in vielem den Grundsätzen von Datensparsamkeit und Verhältnismäßigkeit. Eine Datenschutzfolgeabschätzung zu etwaigen Risiken und Folgen dieser Datensammelwut hat das Bundesinnenministerium bis zum Mai 2019 – also Wochen nach den massenhaften Datentransfers – noch gar nicht erstellt.
So ist es gut und richtig, dass gegen diese Maßnahme vor Gericht gezogen wird. Der zunächst eingelegte Eilantrag ist zwar gescheitert, aber die Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) haben in ihrer Ablehnung ungewöhnlich offen mitgeteilt, dass sie die Skepsis teilen und (implizit) die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde nahegelegt. Das ist seitens der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Zensus (AK Zensus) vor einigen Wochen denn auch geschehen und der AK Zensus berichtet heute in einer aktuellen Pressemitteilung dazu.
PRESSEMITTEILUNG
Aktuelle Verfassungsbeschwerde
GFF und AK Zensus wollen die zentrale Erfassung aller Menschen in Deutschland mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht verhindern. Dafür benötigen wir Ihre Hilfe!
Das Gesetz enthält keine detaillierten Begrenzungen dazu, wie der Bund die Daten in dieser beispiellos umfangreichen Datenbank weiterverarbeiten kann. Die Verknüpfung von Daten durch Kennnummern ist ein großer Schritt dahin, individuelle Persönlichkeitsprofile eines jeden Menschen in Deutschland zu erstellen.
Die GFF findet: Das verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung!
Unterstützen Sie deshalb unseren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Änderungsgesetz zum Zensusgesetz 2021 mit Ihrer Spende.
Eilantrag an Bundesverfassungsgericht
AK Zensus und Gesellschaft für Freiheitsrechte erzwingen verfassungsrechtliche Prüfung des aufgebohrten Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 durch das Bundesverfassungsgericht
Am vergangenen Donnerstag, den 10.01.2019 haben der AK Zensus in erfreulich guter Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) einen Eilantrag https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/EA-ZensusVorbG2021-anon.pdf an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen das mittels des neuen § 9a aufgebohrten Zensusvorbereitungsgesetz 2021 (ZensVorbG2021) gerichtet.
Das BVerfG muss nun prüfen, ob der eiligst zum Gesetz gemachte neue § 9a des ZensVorbG2021 verfassungswidrig ist oder nicht.
Schon ab dem Sonntag, den 13.1.2019 sollen dem neuen Paragrafen zufolge zu nicht weiter definierten "Testzwecken" zahlreiche Meldeamtsdaten aller in Deutschland gemeldeten Menschen zentral zusammengeführt, "aufbereitet" und verarbeitet werden. Eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung der Daten, auf die alle Landes- und Bundesstatistikämter Deutschlands Zugriff erhalten sollen (möglicherweise auch externe Drittunternehmen - das ist im Gesetz nicht explizit ausgeschlossen) ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Im Erfolgsfall wird der Eilantrag zum verfassungsgerichtlichen Erlass einer "einstweiligen Anordung (eA)" führen, der die geplante Zusammenführung und Nutzung der Meldamtsdaten nahezu aller in Deutschland lebenden Menschen verhindern oder zumindest in Teilen beschränken wird.
Dem Eilantrag folgt die eigentliche Verfassungsbeschwerde, die - so unsere Überzeugung vom AK-Zensus - den verfassungsrechtlich unzulässigen § 9a ZensVorbG2021 ganz kippen wird.
- Den gesamten rechtlichen Rahmen beschreibt die Pressemeldung der unterstützenswerten Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vom 10.01.2019 https://freiheitsrechte.org/pm-eilantrag-zensus/ sehr gut.
- Einen Überblick über den Umfang der zusammengetragenen Daten bietet ein Blogbeitrag des freiheitsfoos: https://freiheitsfoo.de/2019/01/10/eilantrag-gegen-zensvorbg2021/